Umwelt und Entsorgung

Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können ihre gebrauchten Batterien auch an uns zurückschicken. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Altbatterien enthalten womöglich Schwermetalle und/oder andere Schadstoffe, die der Umwelt und Ihrer Gesundheit schaden könnten. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.

 

Die Mülltonne als Kennzeichnung:
Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:

Pb: Die Batterie enthält mehr als 0,004 % Blei
Cd: Die Batterie enthält mehr als 0,002 % Cadmium
Hg: Die Batterie enthält mehr als 0,0005 % Quecksilber

Diese Informationen finden Sie auch in den Bedienungsanleitungen und Begleitschreiben des Einkauf. Detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz (BattG) erhalten sie zudem beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/ oder beim Umweltbundesamt unter http://www.uba.de/ 



Elektrogeräte
Elektro- und Elektronikgeräten dürfen Sie nicht über Ihren Hausmüll entsorgen. Diese Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, egal wie alt. Städten und Gemeinden füren diese Rücknahmen an öffentlichen Sammelstellen oder durch eine Abholung durch. Unter Umständen ist die Abholung vorher anzumelden, wenn dies nicht durch regelmäßig geplante Sperrmüllabholungen erfolgt. Weitere Infos dazu erfahren Sie in der Regel über Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.